Nach Einstellung der BAFA-Coronahilfe:So können Unternehmen trotzdem Zuschüsse für Beratungen erhalten
23. Juni 2020War ein Unternehmen „von Corona betroffen“, konnte es sich Beratungen zu 100 Prozent bezuschussen lassen – mit Mitteln aus einem eigenen Topf des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wegen der großen Nachfrage sind die Fördermittel nun ausgeschöpft. Unternehmen können aber weiterhin von einer Förderung der konzeptionellen Beratung, zu der auch die Verfahrensdokumentation gehört, profitieren: Dafür sollten sie ihren Förderantrag auf die nach wie vor bestehenden Töpfe für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten umstellen. Mit einem digitalen Tool ist das schnell gemacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Förderung für Corona-betroffene Unternehmen vorerst eingestellt: Sie sah vor, diese Firmen mit 4000 Euro pro Beratung und damit zu 100 Prozent zu bezuschussen. Durch die massenhaften Akkreditierungs- und Förderanträge waren die Mittel allerdings schnell ausgeschöpft und das Sondermodul wurde vorzeitig eingestellt. Aus diesem Topf werden künftig nur noch Anträge bewilligt und Fördergelder ausgezahlt, die bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben. Wer noch keine erhalten hat, wird mit größter Wahrscheinlichkeit eine Absage erhalten.
Diese Unternehmen sollten aber nicht auf die Ablehnung warten, sondern proaktiv handeln und auf andere Module und Fördertöpfe für Bestandsunternehmen umschwenken. Denn auch wenn der Corona-Zuschuss ausgereizt ist, bestehen weiterhin Möglichkeiten, Beratungen fördern zu lassen. Hier heißt es, flexibel zu sein und sich an die neuen Begebenheiten anzupassen.
Grundsätzlich bleibt alles förderberechtigt, was auch schon im Rahmen der Corona-Hilfe des BAFA förderfähig war. Denn die normalen Förderprogramme beim BAFA laufen weiter: Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten können sie in Anspruch nehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten können sowohl Jung-, als auch Bestandsunternehmen sein: Feste Kriterien definieren, welche darunter fallen, so müssen etwa 50 Prozent des Stammkapitals aufgebraucht sein.
Mittelstand ist nach wie vor förderfähig
Mittelständige Unternehmen können unter dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ allgemeine und spezielle Beratungen fördern lassen. Wichtig ist dabei der konzeptionelle Charakter der Beratung –sie ist dann förderfähig, wenn sie Schwachstellen und deren Ursachen in Unternehmen identifiziert und Maßnahmen empfiehlt.
Unternehmen dokumentieren also nicht nur die eigenen Prozesse, sondern müssen einen Schritt weiter gehen und darlegen, wie sie effektiver gestaltet werden können. Ist die Verfahrensdokumentation mit diesen Handlungsempfehlungen ausgestattet, kann ihre Erstellung durch eine Kanzlei oder den Steuerberater gefördert werden. Die maximale BAFA-Fördersumme der Verfahrensdokumentation liegt bei 3000 Euro für Bestandsunternehmen, die älter als zwei Jahre sind und bei 4000 Euro für Jungunternehmen, die maximal zwei Jahre alt sind. Der Fördersatz liegt bei maximal 90 Prozent und hängt vom Bundesland ab.
Die Mindestgrenze des Berater-Honorars, um nach BAFA förderfähig zu sein, liegt bei 500 Euro. Mit der Go-digital-Förderung ist eine Unterstützung mit bis zu 50 Prozent des Honorars möglich. Allerdings wird hier ein deutlich breiterer Beratungsrahmen angesetzt: Sie greift bei ab 5000 Euro und bis zu 33000 Euro förderfähigen Kosten.
Antragstellung mit smartem Tool automatisieren
Ein Software-Tool, wie beispielsweise Opti.Tax, automatisiert die Antragstellung weitestgehend. Es erzeugt die notwendigen Dokumente für die erforderliche Akkreditierung des Steuerberaters oder der Kanzlei bei der BAFA. Das Amt erteilt eine Beraternummer, die im Tool hinterlegt wird. Darüber können nun Mandanten angelegt und mit der Verfahrensdokumentation begonnen werden.
Die Option „Handlungsempfehlungen“ stellt sicher, dass jeder Prozessschritt in der Verfahrensdokumentation mit Handlungsempfehlungen hinterlegt werden kann. So hat sie einen konzeptionellen Charakter und ist damit förderfähig. Aus der fertigen Dokumentation wird ein Beratungsbericht generiert, der bei der BAFA eingereicht und die Grundlage für den Zuwendungsbescheid darstellt.
Muster im Tool stellen sicher, dass der Bericht korrekt aufgebaut ist. Durch die Software werden repetitive Tätigkeiten wie das Eintragen der Stammdaten automatisiert und minimiert. Die Antragstellung ist damit in fünf Minuten erledigt.
Das Tool bietet auch die Möglichkeit, einen bereits erstellten Corona-Förderantrag auf die allgemeine Förderung umzustellen. Der Status des Projekts kann zurückgesetzt und die Art der Antragstellung angepasst werden.
Um an den Programmen für Jungunternehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, zuvor ein Gespräch mit dem Regionalpartner der BBG zu führen. Dazu muss dann bei der Antragsstellung in der Software ein entsprechendes Datum angegeben werden.
Für Unternehmen, die eine Förderung abseits der Corona-Hilfen angestoßen haben, ändert sich fast nichts: Der Stopp der Corona-Förderung wirkt sich nur insofern auf die anderen Fördermöglichkeiten aus, als dass die Bewilligung wahrscheinlich etwas länger dauern wird, da die Agentur den Andrang erst abarbeiten muss. Laut Richtlinie müssen Unternehmen auch nicht gelistet sein, um Anträge stellen zu können. Bei der Dokumentation des Förderantrags wird das BAFA prüfen, ob die Autorisierung vorliegt: Eine vorherige Autorisierung ist besser, aber zeitbedingt kann man auch ohne Autorisierung Anträge für den Mandanten stellen.
Unternehmen, die bei der Corona-Förderung nicht zum Zuge gekommen sind, müssen dennoch nicht auf eine staatliche Unterstützung verzichten. Mit einem smarten Tool können sie einfach eine Hilfe aus den anderen Töpfen für Jung- und Bestandsfirmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten beantragen. Die passende Software unterstützt die beratenden Kanzleien bei ihrer Akkreditierung, dem Antragsprozess sowie der Erstellung des Beratungsberichts.
Paul Liese ist Geschäftsführer der hsp-Handels-Software-Partner GmbH.