BSI warnt vor akutem Risiko durch CEO Fraud

10. Juli 2017

„CEO Fraud ist ein einträgliches Geschäftsmodell für die organisierte Kriminalität, auf das wir als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde schon seit Jahren hinweisen. Auch in diesem akuten Fall sollten Betroffene in Unternehmen, die bereits eine gefälschte Mail erhalten und daraufhin ggf. Schritte zur Zahlung eingeleitet haben, diese Vorgänge wenn möglich stornieren und unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Darüber hinaus sollten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Zahlungsvorgängen berechtigt sind, auf diese kriminelle Methode hingewiesen und sensibilisiert werden, dass entsprechende Betrugsversuche in näherer Zukunft eingehen könnten," erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Beim CEO Fraud werden vorrangig Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen adressiert, die berechtigt sind, Finanztransaktionen für das Unternehmen durchzuführen. Diese Mitarbeiter werden vermeintlich vom Vorstand, Geschäftsführer oder einer sonstigen Führungskraft des eigenen Unternehmens telefonisch oder per E-Mail angewiesen, eine größere Summe von einem Geschäftskonto auf ein fremdes Konto zu überweisen. Dabei wird das Opfer oft unter Zeitdruck gesetzt und zur Verschwiegenheit angewiesen, da es sich vorgeblich um ein geheimes oder vertrauliches Projekt handelt. Laut Bundeskriminalamt (BKA) sind durch CEO Fraud allein in den letzten Monaten Schäden in Millionenhöhe entstanden.

Die Kontaktdaten der Zielpersonen und der vorgetäuschten Absender werden häufig durch öffentlich verfügbare Informationen auf der Webseite des Unternehmens, in Online-Karriereportalen, in Sozialen Netzwerken, in Handelsregistereinträgen oder auch durch direkte Anrufe im Unternehmen gewonnen. Die Angreifer nutzen diese Informationen, um den Inhalt der E-Mail sowie den Stil der Kommunikation im Unternehmen glaubwürdig nachzuahmen und den Empfänger dazu zu verleiten, die Geldbeträge zu überweisen.

Handlungsempfehlungen des BSI dazu lauten:

  • Die öffentliche Angabe von Kontaktdaten des Unternehmens sollte sich auf allgemeine Kontaktadressen beschränken.
  • Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter für dieses und andere Risiken der Digitalisierung sensibilisieren und im sicheren Umgang mit Informationstechnik regelmäßig schulen.
  • Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung der Zahlung Kontrollmechanismen greifen:
    a) Verifizierung der Absenderadresse, Überprüfung der Plausibilität des Inhalts der E-Mail
    b) Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim vermeintlichen Auftraggeber
    c) Information der Geschäftsleitung oder des Vorgesetzten.

Mehr Informationen zum Thema CEO Fraud hat das BSI in seinen Lageberichten zusammengefasst.(rhh)

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