DSAG teilt Bitkom-Bedenken zum Safe-Harbour-Abkommen

28. Januar 2016

Der Digitalverband Bitkom hat im Vorfeld der Beratungen der Datenschutzbeauftragten Deutschlands und der EU-Länder vor den Folgen gewarnt, sollten Datentransfers in die USA nach dem Safe-Harbor-Urteil des EuGH noch weiter eingeschränkt werden. „Europa darf keine Dateninsel werden. Deutsche Unternehmen sind international tätig und haben Töchter und Geschäftspartner in aller Welt. Wie sollen sie mit Niederlassungen und Kunden zusammenarbeiten, wenn sie kaum noch Daten austauschen dürfen?“, sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. „Ein Wegfall weiterer, bislang legaler Wege der Datenübermittlung würde nicht nur die Digitalbranche schwer treffen, sondern die deutsche Wirtschaft insgesamt.“

Schon jetzt sei der personelle und finanzielle Aufwand für die Umstellung von Verträgen auf alternative Rechtsinstrumente wie Standardvertragsklauseln oder Corporate Binding Rules enorm hoch. Fallen auch diese Möglichkeiten weg, wären Datentransfers kaum noch möglich. „Daten ausschließlich in Europa zu verarbeiten, ist technisch in vielen Bereichen kaum umsetzbar“, sagte Dehmel. Zudem wäre eine Rückführung großer Datenbestände nach Europa langwierig und mit immensen Kosten verbunden. Nicht zuletzt wären Unternehmen in der EU von vielen innovativen Diensten abgeschnitten, wenn sie diese aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nicht mehr nutzen würden.

„Für die Unternehmen besteht auch nach einer Umstellung von Safe Harbor auf andere Regelungen keine Rechtssicherheit“, betonte Dehmel. Die EU-Datenschutzbehörden prüfen derzeit, welche Auswirkungen das Safe-Harbor-Urteil aus Ihrer Sicht auf Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules haben. Anfang Februar wollen sie sich zu den generellen Möglichkeiten für Datentransfers in die USA äußern. „Die Datenschutzbehörden müssen das europäische Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten durchsetzen, aber gleichzeitig den Anforderungen einer global vernetzten Wirtschaft gerecht werden“, sagte Dehmel. Aus Sicht des Bitkom sind Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules eine wirksame Grundlage, um den Datenschutz von EU-Bürgern in den USA zu gewährleisten. Die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden dürfen die Verträge prüfen und Verstöße ahnden. Zudem haben die Betroffenen ein Beschwerde- und Klagerecht bei Aufsichtsbehörden und Gerichten in Europa.

„Unternehmen in Deutschland befinden sich seit 113 Tagen im mehr oder weniger rechtsfreien Raum. Die DSAG teilt die Bedenken, die Safe Harbor hinsichtlich des Datenschutzes und des Schutzes des geistigen Eigentums schürt und befürwortet aus diesem Grund die Abschaffung desselben“, erklärt Marco Lenck. Der Vorstandsvorsitzender der DSAG führt weiter aus: „Hiesige Firmen sind aktuell auf sich allein gestellt in der Aufgabe, Informationen datenschutzkonform mit Tochterunternehmen, Zweigstellen oder Partnern auszutauschen. Es ist zwingend erforderlich, dass umgehend ein neues Abkommen fristgerecht gestaltet wird, das Unsicherheiten beseitigt, die Wettbewerbsfähigkeit nicht einschränkt und Daten ausreichend schützt." (rhh)

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