Phishing-Abwehr: datenschutzrechtliche Bedenken beim DMARC-Standard Rekordwert: 248.000 Phishing-Angriffe in 2014 verzeichnet
31. Juli 2015Die eco Kompetenzgruppe E-Mail im eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. hat in einem Gutachten herausgearbeitet, dass der Anti-Phishing-Standard DMARC grundsätzlich mit dem deutschen Datenschutz vereinbar ist. Es bleiben allerdings datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
Daher spricht das Gutachten einige Empfehlungen aus, wie etwa ein Authentifizierungs– und Verifizierungssystem umzusetzen. Damit lässt sich sicherstellen, dass der konkrete Report-Empfänger tatsächlich befugt und gewillt ist die Daten zu erhalten. Bei externen Report-Adressen ist es empfehlenswert, wenn möglich, die Reports an die DMARC-Policy-Domain zustellen zu lassen und anschließend an die externe Report-Adresse weiterzuleiten.
Trauriger Rekordwert
Phishing ist weiter auf dem Vormarsch: Die global tätige Anti-Phishing Working Group (APWG) hat für 2014 etwa 248.000 Phishing-Angriffe verzeichnet – ein neuer Rekordwert. Im Zeitraum von Oktober 2014 bis März 2015 wurden zudem 21 Milliarden E-Mails identifiziert, die nicht, wie vorgetäuscht, von namhaften Firmen versendet wurden.
Als Bollwerk gegen die Phishing-Flut hat sich der immer häufiger genutzte internationale Authentifizierungsstandard DMARC (Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance) etabliert. Die eco Kompetenzgruppe E-Mail im eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. hat in ihrem aktuellen Gutachten die rechtlichen Bedenken aufgezeigt und gleichzeitig herausgearbeitet, wie der Anti-Phishing Standard unter Beachtung bestimmter Implementierungsvorgaben mit deutschem Recht vereinbar ist.
Da die sogenannten Failure Reports eine Vielzahl personenbezogener Daten wie Kreditkartennummer, Adresse oder Geburtsdatum enthalten können, spricht das Gutachten hier von „erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken“.
Vereinbar mit deutschem Recht
Das eco Gutachten verdeutlicht laut André Görmer, einem der Leiter der eco Kompetenzgruppe E-Mail, dass DMARC mit deutschem Recht vereinbar ist. Hierzu gilt es jedoch, einige Maßnahmen zu ergreifen. Um zu vermeiden, dass personenbezogene Daten des Empfängers einer betrügerischen Mail mit einem Failure Report an den Domaininhaber, wie beispielsweise Facebook, Paypal, oder den Internet Service Provider (ISP) weitergegeben werden, empfiehlt Görmer daher das sogenannte Redacting: „Durch dieses ‚Schwärzen‘ werden erfasste sensible Daten unkenntlich gemacht.“
Die Failure Reports beziehen sich auf E-Mails, die die DMARC-Prüfung nicht bestanden haben. Hierbei werden unter anderem die IP-Adresse, der Betreff der E-Mail, der E-Mail-Body und sowohl die Ausgangs- als auch die Empfänger-E-Mail-Adresse übermittelt. Neben den Failure Reports sieht DMARC auch Aggregated Reports vor, welche bei verifizierten E-Mails erstellt werden. „Die hier übermittelten Versand-IPs sind zwar auch personenbezogene Daten, können aber zur Erkennung und Eingrenzung von Spam und Phishing übermittelt werden. Wo immer möglich und zumutbar sollte hier jedoch eine Anonymisierung erfolgen“, betont Sven Krohlas, ebenfalls Leiter der eco Kompetenzgruppe E-Mail.
Ferner erinnern die E-Mail-Experten daran, auch ein Authentifizierungs- und Verifizierungssystem zu implementieren, das gewährleistet, dass der konkrete Reportempfänger tatsächlich befugt und gewillt ist, die Daten zu erhalten – so wie dies im DMARC-Standard vorgeschlagen wird. Ohne ein derartiges System kann DMARC zu Angriffen missbraucht werden. Darüber hinaus sollte der Empfänger in Kenntnis über die alternative Verfahrensweise von E-Mails gesetzt werden. Dies kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ISPs oder in den DMARC-Richtlinien erfolgen.
DMARC-Prinzip
Die DMARC-Allianz wurde 2012 von 15 führenden Internetkonzernen wie Google, Microsoft und Facebook geschmiedet und hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Laut des aktuellen DMARC-Reports 2015 waren im Dezember 2014 schon 142 ISPs angebunden und damit 2,43 Milliarden Postfächer weltweit geschützt. Mittlerweile werden bereits 35 Prozent der Nachrichten weltweit, die von großen ISPs empfangen werden, mittels DMARC geschützt. Mehrere hundert Millionen Nachrichten wurden dabei nicht versendet, weil sie die DMARC-Authentifizierungsprüfung nicht bestehen.
„DMARC wurde eingeführt, um den Missbrauch von E-Mails zu reduzieren und dadurch die Spam- und Phishing-Flut einzudämmen. Laut Expertenmeinung ist dieses Verfahren zur Domain-basierten Authentifizierung von Absenderadressen in puncto E-Mail der effektivste Schutz gegen cyberkriminelle Aktivitäten“, fügt Krohlas hinzu. Anhand der genutzten Domain einer Adresse wird überprüft, ob der Versender legitimiert ist oder nicht. Dabei wurde laut Krohlas das Rad nicht neu erfunden: „DMARC setzt auf zwei etablierte Technologien: SPF (Sender Policy Framework) und DKIM (Domain Keys Identified Mail). Gegenüber diesen hat DMARC jedoch wesentliche Vorteile: Der Versender erfährt mit Hilfe einer integrierten Feedback-Funktion in Form der Failure Reports vom Missbrauch seiner Domain und kann entscheiden, wie mit verdächtigen Mails umgegangen wird.“
E-Mail Empfänger können so vor schadhaften E-Mails bewahrt werden, während die Versender von legitimen Marketing-Mailings ihre Marke besser schützen. Mit Hilfe der Reports dokumentiert das Verfahren die Quellen und Absender einer Nachricht. Gefälschte Adressen lassen sich so identifizieren und abblocken. (rhh)
Das eco-Gutachten kann kostenfrei heruntergeladen werden.