Konsumenten werden von DSGVO-Rechten Gebrauch machen
20. Februar 2018Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist für das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (auch als General Data Protection Regulation – GDPR– bezeichnet). Von da an ist die Verordnung für private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit verpflichtend. Die europäischen Konsumenten erhalten damit die Kontrolle über alle Daten, die Unternehmen über sie speichern und verarbeiten – von Name, Adresse und Telefonnummer bis zu Kaufhistorie, Web-Browsing-Aktivität und Standort.
Doch nicht nur zahlreiche Unternehmen sind sich derzeit noch nicht im Klaren, welche Konsequenzen die GDPR für sie hat, auch die Mehrzahl der Konsumenten weiß nicht, was diese Regelung für sie bedeutet. Dies zeigte sich in einer Umfrage die Pega unter mehr als 7.000 Konsumenten in sieben EU-Ländern – darunter 1.188 in Deutschland – durchgeführt hat. 86 % der in Deutschland Befragten gaben an, mit der GDPR nicht vertraut zu sein.
Von den Rechten, die GDPR den Konsumenten einräumt, halten die Befragen – nach Nennung der Rechte – folgende für wichtig:
• Das Recht über die gespeicherten persönlichen Daten informiert zu werden: 63 %,
• das Recht zu wissen, welche persönlichen Daten für automatisierte Entscheidungen verwendet werden: 37 %,
• das Recht auf vollständige Löschung gespeicherter persönlicher Daten: 39 % und
• das Recht zu entscheiden, welche Daten von wem gespeichert werden: 29 %.
Nachdem sie über ihre künftigen Rechte als EU-Bürger informiert wurden, hielten es aber 80 % der Befragten für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich, dass sie künftig die Unternehmen auffordern werden, ihre persönlichen Daten einzusehen, einzuschränken oder zu löschen. Nur 13 % hielten es für unwahrscheinlich, dass sie von diesem Recht künftig Gebrauch machen werden.
Zugleich gaben die Befragten an, dass sie eher mit Unternehmen in Geschäftsverbindung treten würden, die einen offenen und transparenten Umgang mit persönlichen Daten ihrer Kunden pflegen: 61 % hielten das für wahrscheinlich, nur 17 % für unwahrscheinlich; 22 % hatten dazu keine dezidierte Meinung.
Hinsichtlich der Branchen, deren Unternehmen oder Organisationen persönliche Daten speichern, äußerten die Befragten klare Präferenzen: Auf die Frage, in welchen Branchen sie sich bei der Speicherung persönlicher Daten am wenigsten wohlfühlen, nannten 55 % den Einzelhandel, 18 % die Finanzdienstleister und 10 % die Telekommunikationsunternehmen; Gesundheitswesen, Öffentlicher Sektor und Versicherungen wurden hier nur von jeweils 6 % genannt. (rhh)
Hier geht es zur Umfrage "GDPR: Show Me The Data"