Dezentral beschaffte Cloud-Services bergen Risiken

15. Mai 2018

„Die Schatten-Cloud, die sich auf diese Weise bildet, ist ein riesiges Problem für die IT-Sicherheit“, mahnt Torsten Beyer, Partner und IT-Experte bei AXXCON. Und noch dazu eines, das sich mit hoher Geschwindigkeit vergrößert. "Schnell sind Cloud-Lösungen mit der Kreditkarte im Netz gebucht und stehen dann auch umgehend zur Verfügung", kennt Beyer die Verlockungen solcher Angebote für Datenübertragung, Datenbank- oder Speicherlösungen. Das Problem jedoch: Da die IT-Abteilung nicht über den Einsatz informiert ist, kann sie auch nicht sicherstellen, dass die Governance-Regeln des Betriebes eingehalten werden, was zum Beispiel die Nutzungsbedingungen des Anbieters oder den Standort seiner Rechenzentren betrifft.

Diese Sicherheitsbedrohung durch nicht genehmigte Cloud-Services wird auch von den befragten IT-Verantwortlichen gesehen – und zwar keinesfalls nur theoretisch: Relevante Sicherheitsvorfälle infolge dezentral beschaffter Cloud-Anwendungen werden aus 17 Prozent der befragten Unternehmen gemeldet, von ihnen wiederum gibt jedes fünfte mehr als 50 Sicherheitsvorfälle an. Abhilfe schaffen viele Unternehmen dennoch nicht. So ist zwar in 45 Prozent der Unternehmen die Nutzung von Cloud-Diensten in der Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung geregelt. 29 Prozent der Unternehmen haben jedoch gar keine Vereinbarung dazu. Bei 15 Prozent der Unternehmen bestehen Vereinbarungen zwischen anderen Parteien, elf Prozent machen hierzu keine Angabe.

„Insgesamt zeigen die Studienergebnisse, dass viele Führungskräfte ihr Unternehmen sehenden Auges einem großen IT-Risiko aussetzen“, warnt Beyer. Und das obwohl sich die negativen Auswirkungen ab dem 25. Mai 2018 deutlich erhöhen. Ab diesem Tag gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa von Kunden und Mitarbeitern, verschärft. Konkret bedeutet das unter anderem: Jeder Kunde oder Mitarbeiter kann nachfragen, welche seiner Daten erfasst sind und wo diese gespeichert werden. Beyer: „Befinden sich Kunden- oder Personaldaten in einer unüberschaubaren Fülle von Cloud-Services, kann das schwierig bis unmöglich werden. Hinzu kommt, dass die Daten an Orten gespeichert sein können, an denen sie nicht sein dürften.“ Bleibt das Unternehmen dem Kunden jedoch eine Antwort schuldig oder gibt nur lückenhaft Auskunft, drohen Geldstrafen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung empfindlich anziehen werden.

„Die Technik entwickelt sich schneller als die Unternehmen nachkommen. Oftmals hat im Unternehmen auch niemand explizit die Verantwortung dafür, neue Sicherheitsrisiken aufzuspüren und gegenzusteuern“, weiß Beyer, der ausdrücklich nur vor den nicht genehmigten Cloud-Services warnt. Schließlich können regulär eingesetzte Cloud-Services einem Unternehmen sehr gute Dienste leisten und die eigenen IT-Experten sinnvoll entlasten. Die in den befragten Betrieben offiziell am häufigsten genutzten Services sind laut der Studie die von Microsoft Office 365 (gesamte Suite: 31 Prozent) und SAP (29 Prozent). Mit einigem Abstand folgen Microsoft Office 365 (nur Mail: 15 Prozent) sowie SalesForce und Amazons Cloud Computing-Plattform AWS (jeweils 13 Prozent). (rhh)

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