EU-DSGVO: Mehr Kundenbindung durch gestärkte DNS-basierte IT-Sicherheitsrichtlinien
5. Januar 2018Primäres Ziel der EU-DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten. Um den optimalen Umgang mit ihnen zu gewährleisten, sollten Unternehmen verstärkt auf die Sicherheit ihres Domain Name Systems (DNS) achten. Da DNS-Server selten überwacht und analysiert werden, fallen der unbefugte Zugriff von Hackern und der anschließende Datendiebstahl oftmals nicht auf. Laut dem im Juni 2017 veröffentlichen Global DNS Threat Survey Report von EfficientIP, waren 38 Prozent der deutschen Unternehmen einem DNS-Angriff ausgesetzt. Durch die Implementierung eines hochsicheren DNS-Systems als Gatekeeper, können Unternehmen verdächtige Aktivitäten frühzeitig erkennen sowie blockieren und so die Vertraulichkeit aller Daten gewährleisten.
Derzeit verbinden viele Unternehmen die EU-DSGVO in erster Linie mit hohen Bußgeldern und stehen vor der Klärung zahlreicher technischer, organisatorischer und juristischer Fragen. Doch es gibt gute Gründe für die neue Datenschutzregelung: Denn nur wer seine veraltete Legacy-Firewall-Lösung austauscht und mit einem zusätzlichen Security-Layer ausstattet, kann sein Geschäft auf eine datenzentrierte Zukunft ausrichten. Setzen Unternehmen auf vollständige Transparenz beim Umgang mit Kundendaten, wirkt sich dies positiv auf ihr Ansehen aus. Sicherheitsbewusste Kunden werden ihr Augenmerk vermehrt auf Compliance-Dienstleister richten, die Bedrohungen frühzeitig aufdecken und die neuen Datenschutzrichtlinien einhalten.
Datendiebstahl und Systemausfälle sind ernstzunehmende Gefahren, da sie nicht nur finanzielle Auswirkungen haben sondern auch einen dauerhaften Image-Schaden verursachen. Verliert ein Unternehmen durch einen Hackerangriff personenbezogene Daten, ziehen betroffene Kunden oft in Erwägung, gerichtliche Schritte einzuleiten und einen anderen Anbieter aufzusuchen. Es sind die kompromittierten Unternehmen, die für den Schaden eines Hacker-Angriffs aufkommen müssen und mit einem Verlust von Zeit, Geld und Ansehen bestraft werden. IT-Verantwortliche stehen daher vermehrt in der Pflicht, das Risiko von Datendiebstahl zu reduzieren und sicherzustellen, dass ihre Sicherheitslösung umfassend und jederzeit einsatzbereit ist.
„Die Neuordnung des Europäischen Datenschutzes ist daher mehr als ein lästiges Übel, das es umzusetzen gilt. Sie unterstützt Unternehmen, sowohl Kunden zu binden als auch neu dazu zu gewinnen“, erklärt Hervé Dhelin, Vice President Strategy bei EfficientIP. „Vorrausschauende Unternehmen bereiten sich bereits vor Ablauf der DSGVO-Frist im Mai 2018 entsprechend vor und werden kurz- und langfristig von zukunftsweisenden Sicherheitslösungen profitieren.“ (rhh)