Recht auf Datenverschlüsselung
21. März 2019„Wir brauchen ein Recht auf Datenverschlüsselung“ fordert der Hamburger Sicherheitsdatendienstleister Teamdrive als Antwort auf die geplante Einführung eines neuen Paragraph 126a in das Strafgesetzbuch. Der Bundesrat hatte den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, der das Betreiben illegaler Marktplätze im Internet unter Strafe stellt. „Das ist gut gemeint, weil damit der Verbreitung von Schwerstkriminalität wie Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornographie im Darknet Einhalt geboten werden soll. Aber es dürfen deswegen keineswegs alle Betreiber von Online-Marktplätzen oder Online-Diensten unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie durch Datenverschlüsselung der ungehemmten Bespitzelung einen Riegel vorschieben wollen.“
Die Hamburger TeamDrive Services GmbH bietet einen Sync&Share-Dienst an, über den Firmen, Verbände und Verbraucher Daten mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsslung austauschen können. Das bedeutet, dass die Daten beim Absender derart verschlüsselt werden, dass sie über alle Kommunikationswege hinweg und auch bei der Speicherung auf Servern für niemanden lesbar sind.
Nur der dafür vorgesehene Empfänger kann die Daten wieder entschlüsseln und somit lesen. „Für niemanden lesbar“ heißt laut Teamdrive, dass weder der Anbieter selbst noch irgendeine Behörde die verschlüsselten Daten einsehen kann. Genau aus diesem Grund wird der Service besonders häufig von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten, Apothekern, Notaren, Sozialarbeitern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern eingesetzt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) empfiehlt daher seinen rund 66.000 Mitgliedern ausdrücklich die Verwendung der Teamdrive Cloud für Daten und Dokumente, die den besonderen Anforderungen nach Paragraph 203 Strafgesetzbuch („Verletzung von Privatgeheimnissen“) entsprechen.
Journalisten nutzen Teamdrive laut Anbieter oftmals für den geschützten Informationsaustausch mit ihren Quellen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat die jüngste Gesetzesinitiative durch seinen Sprecher Hendrik Zörner als „ein absurdes Beispiel deutscher Regelungswut“ bewertet. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat bereits darauf hingewiesen, dass man das Gesetz unter Umständen soweit auslegen könnte, dass auch verschlüsselte Datenübertragungsdienste darunter fallen könnten.Teamdrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS. (rhh)
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