DSAG erreicht lizenzkostenfreie Lösung zur Umsetzung EU-DSGVO
23. Januar 2018„Auf dem DSAG-Jahreskongress im September 2017 hat SAP unsere Forderung aufgegriffen und zugesagt, dass ihre Kunden in die Lage versetzt werden, Anforderungen aus der EU-DSGVO effizient und ohne zusätzliche Lizenzkosten zu erfüllen“, so Gerhard Göttert, Mitglied des DSAG-Vorstands. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es seitens SAP noch kein lizenzkostenfreies Angebot zur Umsetzung. Für die SAP-Anwender ein unbefriedigender Zustand, den es schnellstmöglich zu ändern galt – auch vor dem Hintergrund, dass die Frist, die Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen, am 24. Mai 2018 endet.
Viele der DSAG-Mitgliedsunternehmen sahen sich gezwungen, in zusätzliche Produkte von SAP zu investieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ohne "SAP NetWeaver Information Lifecycle Management“ (ILM) die Umsetzung der Vorgaben nur mit hohem Zusatzaufwand machbar ist. Das ILM wird unter anderem zum Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten benötigt. „Wir brauchten also dringend Klarheit, welche Möglichkeiten unsere Mitglieder haben, die gesetzlichen Anforderungen kostenfrei und effizient umzusetzen“, so Gerhard Göttert. Dabei war für die SAP-Anwender klar, dass die Lieferungen und die Verfügbarkeit einer aufwandsarmen Lösung zur Erfüllung von Anforderungen aus der EU-DSGVO über die Wartungsgebühren abgedeckt sein müssen.
Dieser Forderung der DSAG kam schlussendlich auch SAP nach. „Wir sind zufrieden, dass SAP unseren Forderungen nachgekommen ist und sich kundenorientiert gezeigt hat“, sagt Gerhart Göttert. Konkret hat SAP die Lizenz für SAP NetWeaver Runtime um die Retention-Management-Funktionen von ILM erweitert. Mit dieser Lösung und weiteren Standardfunktionen der SAP-Software – wie beispielsweise dem Berechtigungsmanagement – ist es möglich, die Projekte zur Realisierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den Firmen umzusetzen.
Für Kunden, die ILM zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung einsetzen, besteht eine Kompensationsregelung. Vor dem Hintergrund, dass viele Kunden ihre Umsetzungs-Projekte bereits beginnen und ihre Software lizenzieren mussten, ist die Kompensations-Regelung ein großer Erfolg für alle Anwender, da sie alle Kunden finanziell gleichstellt. (rhh)
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