Einforderung der User-Lizenzvergabe auf Basis von SAP-Berechtigungen

14. März 2018

„Der wichtigste Punkt, durch den aus unserer Sicht eine gewisse Unsicherheit gestreut wird, bezieht sich auf die bestehenden Verträge“, führt Andreas Oczko aus. „Ein geschlossener Vertrag bleibt ein Vertrag und kann im Nachhinein nicht einseitig geändert werden. Sind z. B. im bestehenden Vertrag die User-Zahlen nach der echten Nutzung lizenziert, was in der Vergangenheit üblich war, und nicht nach Berechtigungen, dann ist das gültig und gilt auch zukünftig für diese Lizenzen. Wenn künftig die Lizenzvergabe auf Basis von Berechtigungen tatsächlich so geplant sein sollte, werden wir als DSAG die SAP an dieser Stelle selbstverständlich hinterfragen. Wir erwarten, dass SAP die existierenden Verträge respektiert und gemäß dieser Verträge die Systeme vermisst – auditiert –  und ihren Verpflichtungen nachkommt.“

Darüber hinaus sei zu hinterfragen, ob ein Vermessungsmodell nach Berechtigungen überhaupt Sinn macht. „Denn dann wäre ja die Voraussetzung für jeden SAP-Vertrag, dass man für seine SAP-Anwendungen ein komplettes, granulares Berechtigungskonzept entwickelt und permanent pflegt“, gibt Oczko zu bedenken. „Und das ist dann gegebenenfalls auch mit entsprechenden Kosten verbunden. Oder soll gar durch den Wegfall oder die Änderung von Berechtigungsobjekten seitens SAP eine Lizenzpflicht für den Kunden entstehen? Wie SAP darüber hinaus eigene Transaktionen, Anpassungen oder Partnerlösungen laut aktueller Medienberichte behandeln wollte, erscheint zumindest fragwürdig. Für das Gros der zahlreichen Kunden mit Alt- und Neuverträgen wäre der Zustand nicht mehr zu ermitteln. Wir werden den Sachverhalt für unsere Mitglieder weiter kritisch verfolgen.“ (rhh)

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